Jagdgenossenschaft Manrode
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Manrode hat am Freitag, dem 22. Februar 2019 in der Gastwirtschaft Lippold in Manrode stattgefunden.
Unter Punkt 4 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2019/2020 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden. Der Beschluss vom 22. Februar 2019 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung der Jagdgenossenschaft Manrode öffentlich bekannt gemacht. Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4, Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 22. Februar 2019 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen einem Monat nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Christian Lattrich, Am Mühlenberg 1, 34434 Borgentreich-Manrode, geltend gemacht wird.
Manrode, den 04. März 2019
gez. Christian Lattrich, Vorsitzender