Jagdgenossenschaft Muddenhagen
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Muddenhagen hat am Samstag, 23. März 2018 im Gesellschaftsraum bei Karl Pape in Muddenhagen stattgefunden.
Unter Punkt 6 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.
Der Beschluss vom 23.03.2018 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekanntgemacht.
Auf §10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes und § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Muddenhagen wird hingewiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 23.03.2018 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand geltend gemacht wird.
Muddenhagen, den 31.03.2018
Der Vorsitzende
Dieter Becker