Jagdgenossenschaft Natingen
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Natingen hat am Freitag, 02.03.2018, in der Gastwirtschaft „Zur Post“ in Natingen stattgefunden.
Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2018 / 2019 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.
Der Beschluss vom 02.03.2018 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekannt gemacht.
Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Natingen wird hingewiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 02.03.2018 nicht zugestimmt hat.
Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Wilhelm Wieners-Rehrmann, Natingen, Dorfstraße 1, 34434 Borgentreich, schriftlich geltend gemacht wird.
34434 Borgentreich-Natingen, den 15.04.2018
Wilhelm Wieners-Rehrmann
Vorsitzender