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Rathaus
30.04.2018

Jagdgenossenschaft Rösebeck

Am Freitag, den 17.03.2018 fand in der Gastwirtschaft Rosbacher Stuben die Versammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rösebeck statt. Es wurde gemäß § 8 und 10 der Satzungen der Jagdgnossenschaften von den anwesenden Jagdgenossen einstimmig beschlossen den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2017/18 anzusparen.

Der Beschluss vom 17.03.2018 wird hiermit gemäß den Vorschriften des §10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit §16 der Satzung öffentlich gemacht.

Nach § 10 des Bundesjagdgesetzes wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag nicht berührt sofern er den Beschluss vom 17.03.2018 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung dem Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Carsten Robrecht, Zur großen Heide 8 in Rösebeck geltend gemacht wird.

Rösebeck, 18.03.2018
Carsten Robrecht