Jagdgenossenschaft Rösebeck
Am Freitag, den 22.03.2019 fand in der Bördeblick in Rösebeck die Versammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rösebeck statt. Es wurde gemäß § 8 und 10 der Satzungen der Jagdgnossenschaften von den anwesenden Jagdgenossen einstimmig beschlossen den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2018/19 anzusparen.
Der Beschluss vom 22.03.2019 wird hiermit gemäß den Vorschriften des §10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit §16 der Satzung öffentlich gemacht.
Nach § 10 des Bundesjagdgesetzes wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag nicht berührt sofern er den Beschluss vom 22.03.2019 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung dem Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Carsten Robrecht, Zur großen Heide 8 in Rösebeck geltend gemacht wird.
Rösebeck, 23.03.2019
Carsten Robrecht
