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Rathaus
03.04.2018

Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich (KUB)"

Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich (KUB)“ für das Wirtschaftsjahr 2013

I. Der Rat der Stadt Borgentreich hat am 20.12.2016 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2013 des Betriebes „Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich (KUB)“ festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 3.453,95 € wie folgt aufzuteilen:

  • Zuführung in die Beitragsrücklage in Höhe von 56.750,00 €.
  • Abführung der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt in Höhe von 346,59 €.
  • Das Bilanzergebnis in Höhe von -53.642,64 € auf neue Rechnung vorzutragen.

II. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne (GPA NRW) vom 05.03.2018, über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2013 lautet wie folgt:

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH – Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 16.11.2016 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich (KUB)“ für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung) und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht des Eigenbetriebes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung) und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes „Kommunalunternehmen der Stadt Borgentreich (KUB)“. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH – Niederlassung Bad Oeynhausen, ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: „Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.“

Herne, den 05.03.2018

GPA NRW
Im Auftrag

gez.
Thomas Siegert

III. Bekanntmachung

Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Nov. 2004 (GV NW S. 644) werden der vorstehende Bestätigungsvermerk und der Beschluss des Rates der Orgelstadt Borgentreich vom 20.12.2016 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresabschlussunterlagen (Bilanz per 31.12.2013 mit Anlagennachweisen sowie die Gewinn- und Verlustrechnung 2013) und der Lagebericht liegen in der Zeit

vom 26.03.2018 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses

im Rathaus der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, Zimmer 17, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Borgentreich, den 23.03.2018

gez.

T. Rottkamp, Betriebsleiter