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Rathaus
10.10.2022

Regelung zur Verbrennung von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt

Nachdem der Kreis Höxter seine seit 2003 geltende Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen, im letzten Jahr aufgehoben hat, wird es die bekannten Brenntage zukünftig nicht mehr geben.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes sieht die Verwertung von pflanzlichen Abfällen vor.
Die Ordnungsbehörden der Kommunen können das Verbrennen von Pflanzenabfall im Einzelfall zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Die Orgelstadt Borgentreich hat hierzu das Verfahren unter Berücksichtigung der bundesrechtlich einzuhaltenden Vorgaben neu geregelt.

Die bis zum 31.12.2022 getroffene Übergangsregelung ist nun ausgelaufen. Künftig ist somit ein Verbrennen von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt im Stadtgebiet Borgentreich nur noch ausnahmsweise und unter besonderen, strengen Voraussetzungen zulässig.

Diese Voraussetzungen liegen z.B. dann vor, wenn die Verwertung der pflanzlichen Abfälle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Beantragung der kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung nach § 28 KrWG muss künftig rechtzeitig mindestens 7 Tage vor der beabsichtigten Verbrennung schriftlich mit einer hinreichenden Begründung erfolgen.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen stehen in der Randbox bzw. im unteren Teil dieser Seite zum Download bereit.