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Rathaus
28.09.2023

Neuer Online-Service »Untersuchungsberechtigungsschein« verfügbar

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche bei Eintritt in das Berufsleben unterschiedliche medizinische Untersuchungen vor, die die Gesundheit der Jugendlichen schützen sollen. Für Arbeitgeber ist es daher verpflichtend, dass sie vor der Beschäftigung von Jugendlichen einen Nachweis erbringen, der eine ärztliche Untersuchung bescheinigt und die Jugendlichen für eine Anstellung geeignet erklärt. Die Kosten für diese Untersuchungen werden vom Land getragen, wenn der Arzt oder die Ärztin der Kostenforderung einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beifügt. Dieser Untersuchungsberechtigungsschein kann nun online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden. Im Bedarfsfall kann der UBS auch vom Bürgerbüro der Orgelstadt vor Ort ausgestellt werden.