Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus
25.10.2019

Orgelstadt Borgentreich führt Hundebestandsaufnahme durch

Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Orgelstadt Borgentreich eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadt angemeldet werden. Leider wurde in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dies dürfte vor allem im Sinne der Hundehalter sein, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben. Dazu werden im Herbst alle Haushalte im Stadtgebiet Borgentreich durch die beauftragte Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren aufgesucht.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuer vor Ort erhoben. Für den Fall, dass Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, der/die bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet ist/sind, sind Sie verpflichtet, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen. Das entsprechende Anmeldeformular erhalten Sie auf der Homepage der Orgelstadt Borgentreich unter www.borgentreich.de oder im Rathaus Borgentreich (Zimmer 29+23).

In Fällen der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung werden die Grundlagen für die Festsetzung der Hundesteuer geschätzt, sofern nicht durch Kaufvertrag, Impfbuch, o.ä. der Zeitpunkt des Beginns der Hundehaltung belegt werden kann. Sollte die Hundeanmeldung nicht umgehend erfolgen oder falsche Angaben insbesondere bei dem Anschaffungsdatum gemacht werden, kann neben der Nachforderung der Steuer auch zusätzlich gemäß § 9 der Hundesteuersatzung der Orgelstadt Borgentreich ein Bußgeld bis zu 5.000,- € festgesetzt werden.