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Rathaus
15.03.2019

Satzung der Orgelstadt Borgentreich über die förmliche Festlegung des "Sanierungsgebietes Kernstadt"

I. Satzungsbeschluss

Der Rat der Orgelstadt Borgentreich hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 die Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Kernstadt“ als Satzung beschlossen.

Präambel

„Auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), in Verbindung mit § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), hat der Rat der Orgelstadt Borgentreich in seiner Sitzung am 26.02.2019 folgende Satzung beschlossen:

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