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Rathaus
21.07.2020

Satzung vom 21.07.2020 zur 4. Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Borgentreich vom 08.11.2005

Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO – vom 16.11. 2004 - GV NRW. S. 644, ber. 2005 S.15, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.12.2009 (GV. NRW. S.963) hat der Rat der Orgelstadt Borgentreich am 23.06.2020 folgende Satzung zur 4. Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Borgentreich vom 08.11.2005 beschlossen.

Sie finden die Satzung sowie die Bekanntmachungsanordnung als PDF-Download auf der rechten Seite (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite).