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Rathaus
30.04.2020

Satzung vom 30.04.2020 zur 9. Änderung der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vom 17.11.1999

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV NRW, S.218b.), hat der Rat der Orgelstadt Borgentreich am 29.04.2020 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende 9. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Das vollständige Dokument sowie die Bekanntmachungsanordnung werden als PDF-Download auf der rechten Seite (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite) angezeigt.