Satzung zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vom 17.11.1999
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.09.2020 (GV NRW, S.915.), hat der Rat der Orgelstadt Borgentreich am 12.11.2020 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende 10. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Eine Ausnahme stellt der § 12 Abs. 5 dar, der mit einer 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates am 12.11.2020 beschlossen wurde. Das vollständige Dokument sowie die Bekanntmachungsanordnung werden als PDF-Download auf der rechten Seite (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite) angezeigt.