Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus
21.09.2018

Stadtwerke Borgentreich informieren Keine Haftung durch den Wasserversorger für Schäden im Gebäude bis zur Hauptabsperrvorrichtung

Nach einem Urteil des BGH vom 11. September 2014 haftet der Wasserversorger nicht für (Wasser-)Schäden, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene Wasserschaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (freiliegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung befindet. Dies hat zur Folge, dass der Gebäudeeigentümer für Folgeschäden im Haus die Kosten übernehmen muss. Den Kunden raten wir, für solche Risiken eine Versicherung abzuschließen.

Stadtwerke Borgentreich
Die Betriebsleiterin