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Rathaus
28.11.2016

Standesamt Borgentreich vom 12. - 16.12.2016 geschlossen

Wegen der Teilnahme an einer Fortbildung bleibt das Büro des Standesamtes der Stadt Borgentreich vom 12. – 16.12.2016 ganztägig geschlossen.

In dringenden Fällen (Sterbefall) wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Orgelstadt Borgentreich, welches Sie an ein anderes Standesamt weiterleitet.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist folgendes zu beachten:

Der Tod ist im Borgentreicher Stadtgebiet eingetreten (örtliche Zuständigkeit).

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Bei Tod in einer Einrichtung (Krankenhaus, Seniorenheim u.a.), sind diese zu einer schriftlichen Anzeige verpflichtet. Einen häuslichen Sterbefall zeigt ein Angehöriger oder ein Bestatter beim Standesamt mündlich an.

Vorzulegende Unterlagen

  • Todesbescheinigung des Arztes (grüner und roter Briefumschlag)
  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Aufenthaltsbescheinigung (im Bürgerbüro der Stadt Borgentreich erhältlich)

Bei ledigen Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtenstandesamt)

Bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern:

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
  • Ggfs. Nachweis über den Tod eines bereits verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartner.

Bei Geschiedenen bzw. aufgelöster Lebenspartnerschaft:

  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder begl. Registerausdruck bzw. Nachweise über die aufgelöste Lebenspartnerschaft.

In Sonderfällen (Auslandsbeteiligung, Spätaussiedler/Vertriebene) behält sich das Standesamt vor, weitere Urkunden/Nachweise zu fordern.

In Friedhofsangelegenheiten wenden sie sich bitte an Frau Elvira Tewes (Tel.: 05643/80940).