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Rathaus
28.05.2018

Unterschutzstellung des ca. 69 ha großen neu auszuweisenden Naturschutzgebietes »Schwiemelkopf« in der Stadt Borgentreich, Kreis Höxter

Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt, das o. a. Naturschutzgebiet aufgrund des § 23 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) – sowie § 43 Abs. 1 und 3 und § 47 in Verbindung mit den §§ 2 und 79 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – LNatSchG NRW) vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934/SGV. NRW 791) und der §§ 12, 25 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) sowie § 20 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) vom 07. Dezember 1994 (GV. NRW 1995 S. 2/SGV. NRW 792), zuletzt geändert durch Art. 1 Ökologisches Jagdgesetz vom 12. Mai 2015 (GV NRW S. 448), unter Naturschutz zu stellen.

Betroffen sind folgende Grundstücke:

Stadt Borgentreich, Gemarkung Körbecke, Flur 9, Flurstücke 57 tlw., 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72 tlw., 80, 81 tlw., 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96 tlw., 97 tlw. sowie Flur 10, Flurstücke 13 tlw., 14 tlw., 24, 25, 26, 27 tlw., 28, 29, 30, 31, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 60, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79 tlw., 80, 81, 82, 83.

Eine Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 (Entwurfsfassung 05/2018) ist in der Anlage beigefügt.

Der Verordnungsentwurf, die Übersichtskarte und die Naturschutzgebietskarte liegen in der Zeit

vom 06.06.2018 bis zum 06.07.2018 bei den nachfolgend aufgeführten Dienststellen während der jeweiligen angegebenen Öffnungszeiten bzw. Dienstzeiten zur allgemeinen Einsicht aus:

Beim Landrat des Kreises Höxter, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, Kreishaus II, Abt. 44 Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer D 721 , während der Dienstzeiten

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
oder nach Vereinbarung,

bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Zimmer A 235, während der Dienstzeiten

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

Darüber hinaus können die Unterlagen im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, im Fachbereich III – Bauen und Stadtentwicklung, Zimmer 20, Erdgeschoss, und im Fachbereich I – Zentrale Dienste und Finanzen, Zimmer 23, Obergeschoss, während der Dienststunden

montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

eingesehen werden.

Ergänzend und außerhalb einer Rechtspflicht werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter „Top Themen" eingestellt.

Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten können Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold oder beim Landrat des Kreises Höxter, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, schriftlich oder zur Niederschrift vortragen. Die Eingabe muss die vollständige Anschrift der Person, die den Einwand geltend macht, enthalten. Die Bedenken und Anregungen sollen näher begründet werden.

Es wird gemäß § 48 Abs.3 LNatSchG darauf hingewiesen, dass vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an bis zum In-Kraft-Treten der Naturschutzverordnung, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen im geplanten Naturschutzgebiet verboten sind, soweit nicht in einer ordnungsbehördlichen Verordnung oder Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung des Gebietes abweichende Regelungen getroffen werden. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Frist durch öffentliche Bekanntmachung bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden.

Die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftung bzw. Nutzung der Flächen bleibt von dem Veränderungsverbot unberührt.

Aktenzeichen
51.2.2-106

Detmold, den 14.Mai 2018
Bezirksregierung Detmold
- Höhere Naturschutzbehörde -
Im Auftrag
Mügge