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Rathaus
09.11.2021

Verkauf eines Wohnhauses im Stadtbezirk Borgholz in der Straße »Hintere Straße«

Suchen Sie Räumlichkeiten für ein neues zu Hause? Wir haben für Sie die Lösung.

Die Orgelstadt Borgentreich beabsichtigt, ein städtisches Wohnhaus in Borgholz, Hintere Straße 33, zu veräußern. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein vollunterkellertes, zweigeschossiges Dreifamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Gebäude wurde 1951 errichtet und hat ein Satteldach.

Das Grundstück liegt im Ortskern als Eckgrundstück an der „Hinteren Straße" und an der »Langen Straße".

Katasterangaben:

Gem. Borgholz, Flur 5, Flurstück 93, Größe: 210 qm.

Angaben zum Objekt:

Lage: Hintere Str. 33, 34434 Borgentreich-Borgholz

In dem Gebäude liegen in jedem Geschoss eine abgeschlossene Wohnung mit drei Zimmern, Küche und Bad.

Bruttogrundfläche nach DIN 277: 400,97 qm,

Wohn- und Nutzfläche nach DIN 283:

Erdgeschoss: 69,38 qm,

Obergeschoss: 69,38 qm,

Dachgeschoss: 63,31 qm,

Gesamte Wohnfläche: 202,7 qm.

Das Gebäude steht zurzeit leer. Der bauliche Zustand der Grundsubstanz ist dem Alter entsprechend.

Bauschäden: Feuchte Kellerwände, Risse im Außenputz. Es sind Schönheitsreparaturen und Instandsetzungsarbeiten in erheblichem Umfang erforderlich.

Die evtl. vorgesehene Nutzung ist zweckmäßigerweise vorab im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

- Kaufpreisgebot,
- Darlegung der zukünftigen Nutzung.

Sollten Sie Interesse an dem Gebäude haben, wenden Sie sich bitte an:

Orgelstadt Borgentreich

Der Bürgermeister
Am Rathaus 13
34434 Borgentreich

Ihr Ansprechpartner:
Herr Dieter Stromberg
Telefon: 05643/809-112
Fax-Nr.: 05643/809-90
E-Mail:  d.stromberg@borgentreich.de

Ein Besichtigungstermin kann jederzeit auch mit dem Ortsvorsteher des Stadtbezirkes Borgholz, Herrn Franz-Josef Wegener, Hinter der Stadt 18, 34434 Borgentreich, Tel.: 05645/9421, vereinbart werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Kosten, die für das Angebot entstehen, werden nicht erstattet. Seitens der Verkäuferin wird im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet. Die Bewertung der Angebote richtet sich neben der Höhe des Kaufpreises auch nach der vorgesehenen Gestaltung und Nutzung.

Es handelt sich hier um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Rat der Orgelstadt Borgentreich.
Die Orgelstadt Borgentreich ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.