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Rathaus
26.02.2016

Verpachtung städtischer Acker- und Grünlandgrundstücke

Informationen zur Abgabe von Interessenbekundungen sowie die aktuellen Verpachtungsrichtlinien finden Sie hier!

Die städtischen Acker- und Grünladgrundstücke werden nach den Verpachtungsrichtlinien in der Fassung vom 24.04.2007 / 30.04.2013 verpachtet. Alle Pachtverträge wurden bis zum 30.09.2016 abgeschlossen, sodass in allen Stadtbezirken zum 01.10.2016 eine Neuverpachtung auf die Dauer von 12 Jahren ansteht. Ausnahmen bilden aufgrund des laufenden Bodenordnungsverfahrens hier die Stadtbezirke Großeneder und Lütgeneder, welches nicht in 2016 abgeschlossen sein wird. Hier sind aus Praktikabilitätsgründen die Verträge von Jahr zu Jahr bis zum Abschluss des Verfahrens verlängert worden.

Da nunmehr die Neuverpachtungen anstehen, ist in den politischen Gremien ausführlich über die Pachtpreismodelle und Verpachtungsrichtlinien diskutiert und entschieden worden. Der zukünftig Pachtpreis enthält neben der Bemessungsgrundlage nach Bodenpunkten auch einen festen Sockelbetrag für die Ermittlung des Pachtbetrages. Vorgesehen ist jeweils ein Sockelbetrag von 200,00 Euro je Hektar sowie 1,60 Euro je Bodenpunkt/Morgen für Ackerland bzw. 0,60 Euro für Grünland. Die Verpachtung soll vor Ort von den Ortsvorstehern und den Ortslandwirten erfolgen.

Alle Landwirte können sich jetzt unmittelbar an die Orgelstadt Borgentreich wenden und ihr Interesse an der Pachtung städtischer Acker- und Grünlandgrundstücke bekunden. Anschließend wird zu einem Termin im Stadtbezirk eingeladen, bei dem die Verpachtung vor Ort erfolgt. Die neuen Verpachtungsrichtlinien finden Anwendung. Voraussetzung für die Verpachtung ist u. a. die Vorlage eines Berufsgenossenschaftsbescheides und die Erklärung, dass eigene Flächen nicht verpachtet worden sind. Der Bescheid und die Erklärung sind spätestens zum Verpachtungstermin vor Ort vorzulegen.

Der Antrag auf Pachtung städtischer Acker- und Grünlandflächen ist bis zum 31.03.2016 bei der Orgelstadt Borgentreich einzureichen.