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Rathaus
29.04.2016

Versammlungen der Jagdgenossenschaften

Jagdgenossenschaft Körbecke

Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Körbecke hat am Freitag, dem 01.04.2016, in der Gastwirtschaft Schlichtherle in Körbecke stattgefunden.
Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzungen der Jagdgenossenschaften sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2016/2017 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.
Der Beschluss vom 01.04.2015 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 16 der Satzungen der Jagdgenossenschaft öffentlich bekannt gemacht.
Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzungen der Jagdgenossenschaft wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss von 01.04.2016 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Hermann Jostes, Große Lieth 1, 34434 Borgentreich, geltend gemacht wird.

Körbecke, den 04.04.2016

Hermann Jostes, Vorsitzender

Jagdgenossenschaft Rösebeck

Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rösebeck hat am Freitag, dem 18.März 2016 in der Gastwirtschaft Rosbacher Stuben stattgefunden.
Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft von den anwesenden und vertretenen Jagdgenossen einstimmig beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2015/2016 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.
Der Beschluss vom 18.März 2016 wird hiermit gemäß den Vorschriften des §10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekannt gemacht.
Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4, Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Rösebeck wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteiles am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 18.März 2016 nicht zugestimmt hat.
Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Hermann Willmes, Rösebeck, Bördeblick 4, 34434 Borgentreich, geltend gemacht wird.
 
Rösebeck, den 10.04.2016
 
Der Vorsitzende

Hermann Willmes