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Rathaus
30.06.2018

Wasserhärtebereiche

Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reini­gungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 20.08.1975 (BGBl. I S. 2255) in der vom 01.02.2007 geltenden Fassung.

Entsprechend § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbont je Liter (entspricht 8,4 dH)

- Härtebereich mittel: 1,5 Millimol bis 2,5 Millimol Calciumcarbont je Liter (entspricht 8,4 dH bis 14 dH)

- Härtebereich hart: mehr 2,5 Millimol Calciumcarbont je Liter (entspricht mehr als 14 dH)

Gemäß dem Gesetz geben wir hiermit die im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Borgentreich vorkommenden Wasserhärten und der verwendeten Zusatzstoffe zur Desinfektion des Trinkwassers bekannt:

Für das gesamte Stadtgebiet der Orgelstadt Borgentreich:

Gesamthärte Grad in mmol/l: 0,76

Gesamthärte Grad in dH: 4,3

Härtebereich: weich

Nitrat mg/l: 11,0 mg/l

ph-Wert: 7,4

Zusatzstoff: Chlordioxid

Borgentreich, den 25.06.2018
Stadtwerke Borgentreich
Christa Wiemers