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Das Angebot an Verwaltungsleistungen, die mit wenigen Klicks bequem von zuhause aus erledigt werden können, wächst stetig.
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
