Wohnberechtigungsbescheinigung
Wohnberechtigungsscheine werden, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, auf Antrag vom Kreis Höxter ausgestellt.
Anträge und Vordrucke zur Einkommenserklärung erhalten Sie im Bürgerbüro.
Antragstellung
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise (ggf. für jedes Familienmitglied mit eigenem Einkommen)
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer besonders begünstigten Personengruppe (z. B. Schwerbehindertenausweis)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Wohnungsbindungsgesetz
- II. Wohnungsbaugesetz
- verschiedene Spezialgesetze und Verordnungen