Arbeitsunfall/Wegeunfall
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
da bei den Begehungen der einzelnen Organisationseinheiten mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herrn André Thiede, vereinzelt auch Fragen zum Thema Arbeitsunfälle vorkamen, möchte ich Sie im Folgenden über ein paar wichtige Punkte informieren.
Sollte Ihnen oder jemandem Ihrer Kolleginnen und Kollegen ein Unfall während der Arbeitszeit passieren, tragen Sie diesen bitte umgehend in das Verbandsbuch am Erste-Hilfe-Kasten ein. Auch wenn es augenscheinlich „nur“ eine kleine Verletzung ist (z.B. Holzsplitter oder Zeckenbiss), können Folgeschäden (z.B. Entzündung der Wunde) auftreten.
Ein Arbeitsunfall muss im Verbandsbuch eingetragen werden! Ist nach dem Unfall ein Arztbesuch nötig, können Sie grundsätzlich erstmal Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt aufsuchen, weisen Sie aber darauf hin, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Falls nötig, wird diese bzw. dieser Sie an die D-Ärztin / den D-Arzt in Warburg bzw. Brakel verweisen.
Bei kleinen Unfällen: Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinaus besteht und die Behandlung nicht länger als eine Woche dauert, kann der Hausarzt die Behandlung (auf Kosten der BG) ohne Überweisung an einen D-Arzt durchführen.
Bei größeren Unfällen setzen Sie bitte unbedingt einen Notruf ab.
Nicht nur die eigentliche Berufstätigkeit, sondern auch der Weg zur Arbeit und wieder nach Hause wird als versicherte Tätigkeit anerkannt. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit direkt nach Hause wird als Wegeunfall bezeichnet.
