Information der Verwaltung: Berechnung der Niederschlagswassergebühren
Für die Benutzung der Abwassereinrichtungen werden gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung der Orgelstadt Borgentreich öffentlich-rechtliche Gebühren erhoben. Zu diesen Gebühren gehört auch die Niederschlagswassergebühr. Diese Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten bzw. überbauten und der befestigten Flächen auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen das Niederschlagswasser dem Kanal zugeleitet werden kann.
Um eine für alle Grundstückseigentümer gerechte Gebührenkalkulation zu erstellen ist es notwendig, dass der Orgelstadt die aktuellen Flächen angezeigt werden. Änderungen an den bisher angegebenen Flächen ergeben sich nach den verschiedensten Baumaßnahmen (Anbauten, Neubauten, Abbrüchen). Daher werden die Grundstückseigentümer nach der Fertigstellung eines genehmigten Bauvorhabens von Seiten der Orgelstadt aufgefordert, eine neue Selbsterklärung über den aktuellen Flächenbestand vorzulegen.
Für Änderungen am Flächenbestand für die keine Genehmigungspflicht besteht (genehmigungsfreie Vorhaben nach § 65 Landesbauordnung NW) hat der Grundstückseigentümer eigenverantwortlich die Informationspflicht gegenüber der Orgelstadt Borgentreich.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs III- Bauen- und Stadtentwicklung – Frau Karin Fuest, 05643/809 36 und Herr Henryk Wieczorek, 05643/809 391, zur Verfügung.
Die Selbsterklärung über die befestigen Flächen stehen Ihnen in der rechten Randspalte als Download bereitgestellt.
