Informationen für Unionsbürger/innen
Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Unionsbürger/innen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14. September 2025
Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an den Kommunalwahlen teilnehmen.
Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger/innen), die die wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 3. August 2025 (Stichtag) gemeldet sind – entweder für eine Wohnung oder, bei mehreren Wohnungen, für die Hauptwohnung. Sie erhalten dann, wie deutsche Wahlberechtigte, eine Wahlbenachrichtigung und können ohne weitere Formalitäten an den Wahlen teilnehmen.
Unionsbürger/innen, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit sind und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder ausländischer diplomatischer Missionen, Angehörige einer in Deutschland stationierten NATO-Streitkraft sowie deren Familien), müssen einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
Damit die Eintragung erfolgt, müssen die betreffenden Personen am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl (also ab dem 29. August 2025) in der Gemeinde (bei Kreiswahlen im Kreis) wohnen,
- oder bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben, und dürfen in Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Der förmliche Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bis spätestens zum 29. August 2025 bei der Gemeinde zu stellen, in der die betroffene Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, hat. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Antragsvordrucke sind kostenlos im Wahlamt der Orgelstadt Borgentreich erhältlich: Wahlamt der Orgelstadt Borgentreich
Zimmer 09
Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich
Telefon: 05643 809 202
E-Mail: h.temme@Borgentreich.de
