19.07.2019
Daten können eingesehen werden
Seit dem 1. März 2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft. Gem. § 16 KorruptionsbG geben die jeweiligen Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden, die Mitglieder in den Bezirksvertretungen, die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten schriftlich Auskunft über:
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Die Daten werden ab dem 22. Juli 2019 bis einschließlich zum 23. August 2019 zur Einsicht ausgelegt und können während der Dienstzeiten im Rathaus der Orgelstadt Borgentreich; Zimmer 33, eingesehen werden. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Flore, Telefon 05643/80953, gerne zur Verfügung.