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Rathaus
19.07.2019

Kinder für das nächste Schuljahr anmelden

Die Orgelstadt Borgentreich wird Anfang August alle Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder in der Zeit vom 1.10.2013 bis 30.9.2014 geboren sind, anschreiben und einen Vordruck zur Anmeldung an der Kath. Grundschule in Borgentreich zusenden.

Kinder, die nach dem 30.9.2014 geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Kinder können vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind auf Antrag an der Katholischen Grundschule Borgentreich anzumelden, wenden sich bitte an die Orgelstadt Borgentreich, Fachbereich II, Schulverwaltung, Frau Kühlert per E-Mail: m.kuehlert@borgentreich. de oder Telefon 05643/809-26 und fordern ein entsprechendes Anmeldeformular an.

Eltern, die ihr Kind an der Katholischen Grundschule in Borgentreich anmelden möchten, finden in ihrer Kindertagesstätte Anfang September eine Terminliste. Damit die Schulleitung bei der Anmeldung des Kindes genügend Zeit für jedes Kind hat, werden die Familien gebeten, sich in den dort aushängenden Listen einzutragen.

Die Anmeldung erfolgt zu dem gewünschten Termin in der Grundschule, Trakt 3. Das Kind ist zur Anmeldung mitzubringen. Eltern, deren Kind keine Kindertagesstätte besucht, melden sich vorab telefonisch in der Katholischen Grundschule, Telefon 05643/948003.

Zur Anmeldung ist das zugesandte Anmeldeformular ausgefüllt mitzubringen. Zudem sind das Impfbuch sowie eine Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde, bei ausländischen Mitbürgern der Pass, erforderlich. Für die Anmeldung ist generell die Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile nötig. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden. Eventuell gewünschte Vollmachten über die Übertragung von schulischen Belangen auf weitere Personen können vor Ort ausgefüllt werden.