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Rathaus
04.04.2018

Wenn sich Hinterbliebene nicht mehr für das Grab der Verstorbenen verantwortlich fühlen

Nach dem strengen Winter werden sich jetzt viele Hinterbliebene kurz vor Ostern aufmachen und die Gräber ihrer lieben Verstorbenen auf den Friedhöfen herrichten. Auf vielen Gräben brennt eine Kerze und der Grabschmuck und die Blumengestecke von Allerheiligen werden entfernt. Nach dieser Aufräumaktion fallen umso mehr die Gräber ins Auge, die verlassen und von den Angehörigen nicht mehr besucht, abgeräumt und gepflegt werden. Was mit diesen Gräbern geschieht und wie mit ihnen umzugehen ist, ist in der Friedhofssatzung geregelt. Die Pflege unserer Grabstätten auf den Friedhöfen ist noch sehr gut. Sehr oft werden auch verwaiste Grabstätten von den Nachbarn einfach mit gepflegt. Dieser Zustand wird von den Angehörigen sehr lange Zeit toleriert und hingenommen. Bis zu einem Punkt, wo einem selbst die Pflege schwer fällt, oder man selbst auf Grund des Alters oder Krankheit dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Hinterbliebenen sollten auch bedenken, dass wenn das Unkraut über Hand nimmt, sich auch die übrigen Friedhofsbesucher-/innen entsprechend beschweren.

Bei ungepflegten Gräbern hat die Orgelstadt Borgentreich die Möglichkeit, die Angehörigen bzw. Grabstellenverantwortlichen unter Fristsetzung aufzufordern, die Gräber in Ordnung zu bringen. Dies geschieht meist durch ein Anschreiben. Sind die Angehörigen nicht bekannt, wird ein Aufkleber am Grabstein angebracht, welcher auf den ungepflegten Zustand des Grabes hinweist. Mit dem Inhalt, dass sich die Personen bei der Friedhofsverwaltung melden sollen.

In den nächsten Wochen werden die Mitarbeiter-/innen der Friedhofsverwaltung und des städtischen Bauhofes die Friedhöfe aufsuchen und die ungepflegten Grabstellen aufnehmen, um die Hinterbliebenen anzuschreiben. Vielfach sind auch schon die Ruhe- und Nutzungszeiten abgelaufen, so dass generell eine Lösung für die Grabstelle gefunden werden muss. Wir möchten unter allen Umständen vermeiden, dass die Grabstellenverantwortlichen plötzlich eine leere Grabstelle vorfinden.

Kann die Orgelstadt die Grabstellenverantwortlichen von ungepflegten Grabstätten beziehungsweise deren Nachfolger-/innen nicht ermitteln, veröffentlicht sie die entsprechende Grabstätte(n) im Mitteilungsblatt – dieses gilt als Bescheid. Vielfach gestaltet sich die Suche nach den Angehörigen als sehr schwierig und es müssen Anfragen bei verschiedenen Einwohnermeldeämtern gestartet werden. Bitte, unterstützen Sie die Friedhofsverwaltung bei dieser Arbeit. Vielfach sind Ihnen die Angehörigen der Nachbargräber noch bekannt und so kann mancher Ärger wegen eines vernachlässigten Grabes vermieden werden. Weitere Informationen und ihre Fragen beantwortet gern die Friedhofsverwaltung, Fachbereich III – Bauen und Stadtentwicklung -, Frau Elvira Tewes.