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Eheschließung

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte/die Standesbeamtin, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (I. oder II. Wohnsitz). Hat keiner der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig. Die eigentliche Ehe kann dann vor jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.

Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit

Grundsätzlich soll die Anmeldung der Eheschließung persönlich durch beide Eheschließenden beim Standesamt erfolgen. Bei Verhinderung eines Eheschließenden kann die Anmeldung mit schriftlicher Beitrittserklärung des anderen vorgenommen werden (Vordrucke erhältlich beim Standesamt). Sind beide Eheschließenden aus wichtigem Grund am Erscheinen verhindert, so kann die Anmeldung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die schriftliche Anmeldung muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein. Bei Bevollmächtigung müssen die Vollmachten beider Eheschließenden vorliegen.

Notwendige Unterlagen

Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen der jeweiligen Verlobten. Es ist daher sinnvoll, sich beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen besorgt werden müssen. Auskünfte erteilt das Standesamt gern telefonisch, im Einzelfall ist es jedoch empfehlenswert persönlich vorbeizukommen.

Eheschließung am Wochenende

Das Standesamt Borgentreich bietet auch Eheschließungen am Wochenende (Freitagnachmittag/Samstagvormittag) an (Zusatzgebühr 66,00 ¤). Die Trauungen finden im großen Vortragsraum des Orgelmuseums statt.

Gebühren

40,00 € bis 66,00 € zuzügl. Auslagen oder Gebühren für weitere Urkunden.