Schwerbehindertenangelegenheiten
Schwerbehindertenausweis
In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und evtl. Merkzeichen eingetragen, die u.a. den Anspruch auf die jeweiligen Nachteilsausgleiche kennzeichnen.
Merkzeichen:
G = erhebliche Gehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
Bl = Blindheit
B = Begleitung
H = Hilflosigkeit
RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Nachteilsausgleiche
- Vergünstigungen im Personennahverkehr (notwendige Merkzeichen G, aG, Bl, H) - Die unentgeltliche Beförderung ist nur mit zusätzlichem Beiblatt mit einer Wertmarke möglich, die jährlich 60,00 € oder halbjährlich 30,00 € kostet.
- Fernverkehr (B) - Begleitpersonen fahren in allen Personenzügen ohne Kilometerbegrenzung kostenlos
- Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
- Lohn- und Einkommensteuer - Pauschbetrag, der vom Grad der Behinderung abhängt
- Kfz-Steuer (Bl, H und aG = Befreiung, G = 50 % Ermäßigung)
- Parkerleichterungen (aG, Bl)
- Wohngeld - Freibeträge bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 v.H.
- Kindergeld - unbegrenzte Gewährung, wenn die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist und der Lebensunterhalt nicht selbst bestritten werden kann.
Schwerbehindertenantrag
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz
- Lichtbild