Abmeldung bei der Meldebhörde
Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann innerhalb einer Woche meldepflichtig, wenn im Inland keine neue Wohnung bezogen wird, also bei einem Wegzug ins Ausland.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden)
- ausgefülltes unterschriebendes Abmeldeformular
- Wohnungsgeberbescheinigung