Wählen aus dem Ausland
Sie befinden sich im Ausland und möchten bei der Bundestagswahl wählen? Um aus dem Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, sind eine Reihe von Voraussetzungen notwendig:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie wohnen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Sie haben ihr Stimmrecht nicht verloren
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnortes in Deutschland eintragen lassen. Dies geschieht nur auf Antrag von Ihnen.
Hierzu gibt es ein Antragsformular der Bundeswahlleiterin.
Die Frist für die Antragsstellung ist bis zum 02.02.2025 gegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag bei der Stadt Borgentreich eingegangen sein.
Für die Beantragung gibt es zwei Formulare, je nachdem welches in Ihrer Lebenssituation einschlägig ist.
Genauere Informationen, sowie die Vordrucke, finden Sie unter dem nachfolgenden Link zur Seite der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Bitte bedenken Sie die Versandwege und rechnen Sie die Zeit bis zum Eingang bei der Stadt mit ein.
