Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2025
Hier erhalten Sie einen Überblick über die grundlegenden Informationen zur Kommunalwahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, sprich dem 29. August 2025, seinen Hauptwohnsitz in Borgentreich hat oder sich sonst für gewöhnlich hier aufhält
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (gem. § 8 Kommunalwahlgesetz NRW)
Wer wird gewählt?
Bei den Kommunalwahlen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt:
- der Bürgermeister der Orgelstadt Borgentreich
- der Rat der Orgelstadt Borgentreich
- der Landrat des Kreises Höxter.
- der Kreistag im Kreis Höxter
Bitte beachten Sie, dass jeder Wähler*in nur eine Stimme abgeben kann.
Wann und wie kommt es zu einer Stichwahl?
Sollte es bei der Wahl zum Landrat des Kreises Höxter zu dem Fall kommen, dass kein Kandidat über 50 Prozent der Stimmen erhält, kommt es zu einer Stichwahl. Hier treten die beiden Kandidatinnen oder Kandidaten mit den meisten Stimmen erneut gegeneinander an. Diese findet 14 Tage später am 28.09.2025 statt.
Wann werden die ersten Wahlergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse werden am Wahlsonntag nach Auszählung der Stimmen bekanntgegeben. Dies erfolgt erst nach Schließung der Wahllokale (18 Uhr).
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Hendrik Temme Susanna Thielmann
Tel.: 05643 809 202 Tel.: 05643 809 205
E-Mail: h.temme@borgentreich.de E-Mail: s.thielmann@borgentreich.de
