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Rathaus

Briefwahl

Sie möchten Ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgeben, sind aber am Wahltag verhindert? Dann können Sie per Briefwahl wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Online-Antrag

Der einfachste und unkomplizierteste Weg für Sie und uns ist der Online-Briefwahlantrag. Wichtig hierbei zu beachten ist, dass gleichzeitig die Möglichkeit besteht einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die gegebenenfalls stattfindende Stichwahl am 28.09.2025 zu beantragen.

Online-Briefwahlantrag

Ab dem 04.08.2025 können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der späteste Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen online zu beantragen ist der 08.09.2025 bis 12 Uhr.

Antrag über Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 04.08.2025 bis zum 24.08.2025 an alle Wahlberechtigten versandt.

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen. Das ist der untere Teil der Wahlbenachrichtigung.

Schriftlicher Antrag

Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch formlos schriftlich als Brief oder per E-Mail anfordern. In diesem Fall muss Ihr Antrag die folgenden Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • Wenn gewünscht: eine abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen

Ihren Antrag senden Sie bitte an:

Orgelstadt Borgentreich

Wahlamt

Am Rathaus 13

34434 Borgentreich

E-Mail: wahlamt@borgentreich.de

Einreichung der Briefwahlunterlagen

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis 16:00 Uhr am Wahltag bei der Stadt eingehen.

Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung des rechtzeitigen Zuganges der Unterlagen bei Ihnen liegt. Wichtig ist hier auch die Zeit des Postweges zu beachten.

Sollten Sie die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig versenden können, so besteht die Möglichkeit diese bis um 16:00 Uhr am Wahltag in den Briefkasten des Rathauses (Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich) einzuwerfen.

Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in einem Wahlraum einreichen.

Zeitlicher Ablauf

Wenn Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten, so muss Ihr Antrag bis zum 12.09.2025 um 15 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

Nur in Ausnahmefällen ist eine Antragstellung bis um 15:00 Uhr am Wahltag noch möglich. Dies könnte beispielsweise eine plötzliche Erkrankung sein.