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Rathaus
07.01.2025

Orgelstadt Borgentreich versendet Grundsteuerbescheide

In Kürze versendet die Orgelstadt Borgentreich die neuen Grundsteuerbescheide, die aufgrund der Grundsteuerreform erforderlich wurden.

Weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer noch bis zum Jahr 2024 aufgebaut hat, völlig veraltet war, wurde die Grundsteuer reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Dies ist geschehen. In NRW gelten dafür weitestgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze. Eine landesrechtliche Abweichung besteht nur für die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke fest-zulegen.

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 bzw. aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese beiden Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit dem 01.07.2022) zugegangen.

Die Orgelstadt Borgentreich erhebt für die Grundsteuer aufgrund der Ratsentscheidung vom 20.11.2024 folgende Hebesätze:

Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

369 v. H.

Für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke)

1.136 v. H.

Für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind (Wohngrundstücke)

583 v. H.

Weitergehende Informationen finden Sie auch in den zum Download bereit stehenden Dokumenten. Diese erhalten die Grundsteuerpflichtigen auch mit ihrem individuellen Grundsteuerbescheid.