Liste der Bau- und Bodendenkmäler der Orgelstadt Borgentreich
Gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz NRW sind eingetragene Denkmäler in einer Denkmalliste zu führen.
Diese Liste steht für Jedermann zur Einsicht offen und kann bei der Orgelstadt Borgentreich eingesehen werden.
Die Denkmalliste wird seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes NRW in Form einer Kartei geführt, die der Verordnung über die Führung der Denkmalliste entspricht.
Im Interesse einer schnelleren Information über denkmalgeschützte Objekte hat die Untere Denkmalbehörde ein zusätzliches, internetgeeignetes Verzeichnis der eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler erstellt.
Die Informationen aus der hier abzurufenden Denkmalliste können lediglich einer generellen Orientierung dienen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, sie ist nicht rechtsverbindlich.
Für amtliche Auskünfte und weitere Fragen steht Ihnen die Untere Denkmalbehörde gern zur Verfügung.
Sie finden die Liste als Download auf der rechten Seite (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite).