Ortsheimatpfleger/innen
Die Ortsheimatpfleger/innen sollen nach Möglichkeit in allen Orten Westfalens, d.h. in Städten, in Gemeinden und in Gemeinde- und Stadtteilen, vorhanden sein. Es ist für die Ortsheimatpfleger/innen von Vorteil, wenn sie in den Vorstand des jeweiligen Heimatvereins eintreten. Des weiteren sollte die Mitgliedschaft im Westfälischen Heimatbund bestehen, damit die Ortsheimatpfleger /innendas damit verbundene Stimmrecht im Heimatbund erwerben. Die Ortsheimatpfleger/innen werden vom Kreisheimatpfleger bestellt.
Die Bestellung zum Ortsheimatpfleger bzw. zur Ortsheimatpflegerin erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre). Eine Wiederbestellung ist allerdings möglich.
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Aufgaben
Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpfleger gehört die Sicherung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage.
Die Ortsheimatpfleger sollen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig werden:
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Natur und Landschaft
- Ortsgeschichte
- Boden- und Baudenkmalpflege
- Baupflege
- Volkskunde
- Schrifttum
- Niederdeutsche Sprachpflege
- Jugendarbeit/Zusammenarbeit mit Schulen