Beiträge, Gebühren und Steuern
Die Orgelstadt Borgentreich hat nach § 77 GO NRW (Gemeindeordnung NRW) die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
- soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
- im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.
Die Sätze der nachstehenden Abgaben finden Sie in dem zum
Download bereitgestelltes Dokument- Kanalanschlussbeitrag
- Abwasserbenutzungsgebühren
- Benutzungsgebühren Bäder (Hallenbad/Freibad)
- Eintrittspreise Orgelmuseum
- Elternbeiträge für den Besuch der "Offenen Ganztagsgrundschule" in Borgentreich
- Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergartenbeiträge)
- Friedhofsgebühren
- Hundesteuersätze
- Richtpachtpreise
- Steuerhebesätze (Gewerbesteuer, Grundsteuer A + B)
- Straßenreinigungsgebühren
- Vergnügungssteuersätze
- Wasserversorgungsbeitrag
- Wasserversorgungsgebühren