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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

Bekanntmachungen

Es wurden 3 Mitteilungen gefunden

26.02.2018
Der Rat der Orgelstadt Borgentreich hat in seiner Sitzung am 21.11.2017 folgenden Beschluss gefasst: Die 5. Änd. des Beb.-Planes Nr. 8 „Kernstadt“ ... weiterlesen
03.07.2017
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 27.04.2016 gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den ... weiterlesen