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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

Bekanntmachungen

Es wurden 5 Mitteilungen gefunden

14.01.2025
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Orgelstadt Borgentreich wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 ... weiterlesen
23.08.2017
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Orgelstadt Borgentreich wird in der Zeit vom 04. September bis 08. September ... weiterlesen
21.04.2017
Die Grabmale werden auf allen Friedhöfen der Orgelstadt Borgentreich auf ihre Standfestigkeit von den Bediensteten des städtischen Bauhofes und des ... Weiterlesen
I. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Orgelstadt Borgentreich werden in der Zeit vom 24. April bis zum 28. ... weiterlesen
26.04.2016
Die Grabmale werden auf allen Friedhöfen der Orgelstadt Borgentreich auf ihre Standfestigkeit von den Bediensteten des städtischen Bauhofes und des ... Weiterlesen