Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Es wurden 7 Mitteilungen gefunden
05.03.2020
Der Wahlausschuss der Orgelstadt Borgentreich hat in seiner Sitzung am 20.02.2020 das Wahlgebiet der Orgelstadt Borgentreich gem. § 4 Abs. 1 des ...
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15.03.2019
I. Satzungsbeschluss
Der Rat der Orgelstadt Borgentreich hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 die Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Kernstadt“ ...
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21.12.2018
Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Kernstadt“ in der Orgelstadt Borgentreich; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 137 ...
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26.02.2018
Der Rat der Orgelstadt Borgentreich hat in seiner Sitzung am 21.11.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Die 5. Änd. des Beb.-Planes Nr. 8 „Kernstadt“ ...
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22.08.2017
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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27.07.2017
Der Rat der Orgelstadt Borgentreich hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 folgenden Beschluss gefasst:
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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
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