Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz -- LZG NRW)
Öffentliche Zustellung
nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz — LZG NRW)
Für Herrn Mariusz Komorowski, zuletzt bekannte Anschrift VValdschmidtstraße 2, 94234 Viechtach, liegen bei dem Bürgermeister der Orgelstadt Borgentreich, Fachbereich I — Finanzen und zentrale Dienste, Am Rathaus 13,
34434 Borgentreich, Obergeschoss, Zimmer 24, folgende Schriftstücke zur Abholung bereit:
Grundbesitzabgabenbescheid vom 10.01.2025
Kassenzeichen: 107655-37-1000-002
Wasser-/ Abwasserbescheid vom 10.01.2025
Kassenzeichen: 107655-37-3000-001
Da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist, wird das Schriftstück hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Das Schriftstück kann vom Empfangsberechtigten in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eingesehenen und in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück gilt als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind (§§ 1 und 10 LZG NRW in der jeweils geltenden Fassung). Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Borgentreich, 06.02.2025
Im Auftrag
Bulk
