Amtliche Bekanntmachung der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaften Bühne I, II und III - Verwendung des Reinertrages
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaften der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Bühne I, II und III hat am Freitag, den 08. März 2026, in der Gastwirtschaft Dewender in Bühne stattgefunden.
Unter Punkt 2 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaften ohne Gegenstimme beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2026/2027 nicht auszuzahlen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bühne, öffentlich bekannt gemacht.
Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bühne wird hingewiesen. Hiernach wird der Anspruch der Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 08.März 2026 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft, Herrn Helmut Waldeyer, Bühne, Am Burgpark 4, 34434 Borgentreich, geltend gemacht wird.
Borgentreich, Bühne, den 12.März 2026
Der Vorsitzende Helmut Waldeyer
