Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich für das Haushaltsjahr 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung
ab dem 04.02.2026
während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat während der aktuellen Dienststunden
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Montag und Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 27, öffentlich aus.
Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit seinen Anlagen auf
der Internetseite der Orgelstadt Borgentreich unter http://www.bordentreich.de/Rathaus-Politik/Rathaus/Finanzen zur Verfügung gestellt.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 27.02.2026 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Sie finden das komplette Dokumente als PDF-Download auf der rechten Seite (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite).
