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Rathaus
10.04.2026

Bekanntmachung Jagdgeldauszahlung Körbecke 2026

Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Körbecke hat am Freitag, den 20.03.2026 im Pfarrheim in Körbecke stattgefunden.
Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzungen der Jagdgenossenschaften sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus den Geschäftsjahr 2025 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.
Der Beschluss vom 20.03.2026 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 16 der Satzungen der Jagdgenossenschaft öffentlich bekannt gemacht.
Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzungen der Jagdgenossenschaft wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des/er Jagdgenossen/in auf Auszahlung seines/ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er/sie dem Beschluss vom 20.03.2026 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Klaus Lange, Mühlentor 29, 34434 Borgentreich, schriftlich mit Datum, Absender und Unterschrift geltend gemacht wird.

Körbecke, den 09.04.2026

Klaus Lange, Vorsitzender