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Rathaus
22.12.2025

Jagdgenossenschaft Natingen - Reinertrag

Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Natingen hat am Samstag, 05.04.2025, in der Gastwirtschaft „Zur Post“ in Natingen stattgefunden.
Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2025 / 2026 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.
Der Beschluss vom 05.04.2025 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekannt gemacht.
Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Natingen wird hingewiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 05.04.2025 nicht zugestimmt hat.

Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Dr. Sebastian Hoppe, Natingen, Twete 3, 34434 Borgentreich, schriftlich geltend gemacht wird.

34434 Borgentreich-Natingen, den 19.12.2025

Dr. Sebastian Hoppe
Vorsitzender

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