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Rathaus
25.03.2026

Jagdgenossenschaft Natzungen/Drankhausen - Reinertrag

Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Natzungen/Drankhausen hat am 19.03.2026 in der Gaststätte Eschenberg in Natzungen stattgefunden.

Unter Punkt 4 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2026/2027 für den Wirtschaftswegebau zu verwenden.

Dieser Beschluss vom 19.03.2026 wird hiermit gem. den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung öffentlich bekannt gemacht.

Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4, Satz 3, der Satzung der Jagdgenossenschaft wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 19.03.2026 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszah­lung erlischt, wenn er nicht binnen einem Monat nach dieser Bekanntgabe beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Jürgen Kröger, Natzungen, Schloßstraße 14, 34434 Bor­gentreich, geltend gemacht wird.

Natzungen, 25.03.2026

 gez.                                                                                               

Jürgen Kröger

- Vorsitzender -