Jagdgenossenschaft der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Borgholz I, II und III - Reinertrag
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Borgholz I, II und III hat am Dienstag, dem 02. Dez. 2025, in der Gastwirtschaft „Zum Augustiner“ in Borgholz stattgefunden.
Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzungen der Jagdbezirke sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2025 / 2026 für die Unterhaltung von Wirtschaftswegen zu verwenden.
Der Beschluss vom 02.12.2025 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzungen der Jagdbezirke Borgholz I, II und III öffentlich bekannt gemacht.
Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzungen der Jagdbezirke wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 02.12.2025 nicht zugestimmt hat.
Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Stephan Hoppe, Borgholz, Lange Straße 18, 34434 Borgentreich, schriftlich oder mündlich zu Protokoll geltend gemacht wird.
34434 Borgentreich-Borgholz, den 19.12.2025
Stephan Hoppe
Vorsitzender
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