Hundeanmeldung
Das Halten von Hunden im Stadtgebiet Borgentreich unterliegt der Hundesteuer.
Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend.
Wer einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt, muss diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme schriftlich bei der Orgelstadt Borgentreich anmelden.
Hierzu ist bitte das anliegende Formular „Hundeanmeldung“ zu verwenden.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Das Anschaffungsdatum und die Angaben zum Hund sind bei der Anmeldung anhand einer Kopie vom Kaufvertrag, Heimtierausweis oder Ähnlichem nachzuweisen.
Überschreitet der Hund eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg ist der Hund zusätzlich gemäß Landeshundegesetz (LHundG NRW) beim Ordnungsamt der Orgelstadt Borgentreich zu melden.
Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Orgelstadt Borgentreich zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke.
Steuersätze
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn ein Hund gehalten wird 75,00 Euro, zwei Hunde gehalten werden 100,00 Euro je Hund, drei oder mehr Hunde gehalten werden 125,00 Euro je Hund, ein gefährlicher Hund gehalten wird 550,00 Euro, zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 700,00 Euro je Hund.
